FAQ


Zum Theme Produktsicherheitsverordnung

Herstellerangaben


Gemäß der EU-Produktsicherheitsverordnung (GPSR) müssen Hersteller für Produkte, die sie auf den Markt bringen, den Firmennamen, die eingetragene Handelsmarke, die Postanschrift und eine elektronische Adresse (Webseite oder E-Mail) zur Kontaktaufnahme auf dem Produkt oder seiner Verpackung angeben. Diese Angaben sind auch auf Online-Marktplätzen sichtbar zu machen, um die Rückverfolgbarkeit zu gewährleisten.

Gefahrenpiktogramme 

Gefahrenpiktogramme vermitteln Informationen über Gefahren, die von gefährlichen Stoffen, Gemischen sowie Erzeugnissen mit Explosivstoff ausgehen.
Unsere Produkte sind mit folgenden Piktogrammen versehen.
Brennbar GHS02

  •  Abschnitt 2.2 Entzündbare Gase, Gefahrenkategorie 1A, 1B 
  •  Abschnitt 2.3 Aerosole, Gefahrenkategorien 1, 2 
  •  Abschnitt 2.6 Entzündbare Flüssigkeiten, Gefahrenkategorien 1, 2, 3 
  •  Abschnitt 2.7 Entzündbare Feststoffe, Gefahrenkategorien 1, 2 
  •  Abschnitt 2.8 Selbstzersetzliche Stoffe und Gemische, Typen B, C, D,E, F 
  •  Abschnitt 2.9 pyrophore Flüssigkeiten, Gefahrenkategorie 1 
  •  Abschnitt 2.10 pyrophore Feststoffe, Gefahrenkategorie 1 
  •  Abschnitt 2.11 Selbsterhitzungsfähige Stoffe und Gemische, Gefahrenkategorien 1, 2 
  •  Abschnitt 2.12 Stoffe und Gemische, die in Berührung mit Wasser entzündbare Gase entwickeln, Gefahrenkategorien 1,2, 3 
  •  Abschnitt 2.15 Organische Peroxide, Typen B, C, D, E, F 
  •  Abschnitt 2.17 Desensibilisierte explosive Stoffe/Gemische, Gefahrenkategorien 1, 2, 3, 4
Batterien

 Die Kennzeichnungspflicht nach § 17 Batteriegesetz gilt für Hersteller. Hersteller nach dem Batteriegesetz sind diejenigen, die Batterien und Akkumulatoren erstmals in Deutschland in den Verkehr bringen, auch wenn dies über einen Import erfolgt.
Ätzwirkung GHS05

 Abschnitt 2.16 
 Korrosiv gegenüber Metallen, Gefahrenkategorie 1
Umwelt GHS09

Abschnitt 4.1

Gewässergefährdend
  •  Akut gewässergefährdend: Kategorie Akut 1
    Langfristig gewässergefährdend: Kategorien
    Chronisch 1, Chronisch 2
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