Allgemeine Geschäftsbedingungen der alpha Technik GmbH & Co. KG (Stand: 24.02.2023)
B2B – Unternehmer
1. Geltung
1.1. Vorbehaltlich abweichender schriftlicher Vereinbarungen im Einzelfall kommen Verträge über den Kauf von beweglichen Sachen (im Folgenden: Ware) sowie über Dienst- und Werkleistungen mit der alpha Technik GmbH & Co. KG (im Folgenden: aT) und Unternehmern i.S.d. Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) (jede natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt, § 14 BGB) ausschließlich nach Maßgabe der nachfolgenden Allgemeine Geschäftsbedingungen (im Folgenden: AGB) in ihrer zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung zu Stande. Für Verträge mit Verbrauchern (§ 13 BGB) gelten die abweichenden AGB der aT ( https://alphatechnik.de/info/agbs-b2c/).
1.2. Mit der Absendung einer Bestellung einer Ware oder einer Bestellung von Dienst- und Werkleistungen erklärt sich der Kunde mit der Geltung dieser AGB einverstanden. Entgegenstehende oder abweichende AGB des Kunden sind für aT nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich durch aT anerkannt worden sind.
1.3. aT behält sich das Recht vor, die geltenden AGB jederzeit zu ändern. Alle Änderungen der AGB gelten ausnahmslos nur für neue Verträge, die nach Bekanntgabe der Änderungen auf der Website von aT erfolgen. Kunden müssen die auf der Website veröffentlichten AGB überprüfen, bevor sie eine Bestellung tätigen - sie können sich seit dem letzten Websitebesuch geändert haben.
1.4. Kunden können die AGB ausdrucken, herunterladen und / oder abspeichern (https://alphatechnik.de/info/agbs-b2b/).
1.5. aT schließt keine Verträge mit Minderjährigen. Das Mindestalter für Verträge mit aT sind vollendete 18 Lebensjahre des jeweiligen Kunden.
1.6. Hinweise auf die Geltung gesetzlicher Vorschriften haben nur klarstellende Bedeutung. Auch ohne eine derartige Klarstellung gelten daher die gesetzlichen Vorschriften, soweit sie in diesen AGB nicht unmittelbar abgeändert oder ausdrücklich ausgeschlossen werden
2. Registrierung
2.1. aT betreibt auf der Homepage www. alphatechnik.de einen Onlineshop. Zum Kauf von Waren über diesen Onlineshops von aT kann vorab eine Registrierung des jeweiligen Kunden durchgeführt werden. Im Rahmen dieser Registrierung wird ein Benutzerkonto unter dem vom Kunden gewählten Benutzernamen und Passwort eingerichtet. Derselbe Benutzername kann nicht von verschiedenen Kunden gewählt und verwendet werden. Ein Anspruch eines Kunden auf einen bestimmten Benutzernamen besteht nicht.
2.2. Der Kunde ist verpflichtet, im Rahmen der Registrierung wahrheitsgemäße Angaben zu machen.
2.3. Voraussetzung für eine Registrierung ist, dass der Kunde zum Zeitpunkt der Registrierung das 18. Lebensjahr vollendet hat.
2.4. Nach Absendung der Registrierung erhält der jeweilige Kunde an die von ihm angegebene E-Mail-Adresse eine Bestätigung der erfolgten Registrierung. Der Kunde hat selbst dafür Sorge zu tragen, dass die E-Mail-Adresse bei der Registrierung korrekt angegeben ist und er auch Zugriff auf die von ihm angegebene E-Mail-Adresse hat.
2.5. Das Benutzerkonto ist personenbezogen auf den registrierten Kunden und ist nicht übertragbar. Die Zugangs- bzw. Logindaten zur Nutzung der genannten Homepage sind geheim zu halten.
3. Bestellvorgang von Waren
3.1. Die Präsentation von Waren im Onlineshop von aT und / oder auf anderen Medien, sei es elektronisch oder in Papierform (z.B. Flyer, Prospekt), stellt kein bindendes Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrages seitens von aT dar, sondern lediglich eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots des Kunden. Zeichnungen, Abbildungen, Beschreibungen, Maße, Gewichte oder sonstige Leistungsdaten (wie z.B. Geschwindigkeiten) sowie Preise und Lieferzeiten sind nur verbindlich, wenn dies ausdrücklich schriftlich und individuell vereinbart ist.
3.2. Zumutbare technische und gestalterische Abweichungen von Angaben im Onlineshop, Prospekten, Katalogen und sonstigen Unterlagen sowie Modell-, Konstruktions- und Materialänderungen im Zuge des technischen Fortschritts und der weiteren Entwicklung bleiben vorbehalten, ohne dass hieraus Rechte gegen aT hergeleitet werden können, insbesondere, soweit Bestellungen aus den Bereichen Motortechnik, Bremsanlage, Fahrwerk und Abgastechnik, die von fahrzeugspezifischen Daten abhängen, betroffen sind.
3.3. aT ist jederzeit befugt das im Onlineshop von aT und / oder auf anderen Medien dargestellte Produktsortiment zu ändern, ohne dass hieraus Rechte gegen aT hergeleitet werden können.
3.4. Der Kunde kann im Onlineshop von aT die dort aufgeführten Waren zunächst unverbindlich in den Warenkorb legen und seine Eingaben vor Absenden seiner verbindlichen Bestellung jederzeit korrigieren, indem er die hierfür im Bestellablauf vorgesehenen und erläuterten Korrekturhilfen nutzt. Das Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrages wird vom jeweiligen Kunden abgegeben. Dies erfolgt durch Anklicken des Buttons „ZAHLUNGSPFLICHTIG BESTELLEN“ im abschließenden Schritt des Bestellvorgangs über die im Warenkorb enthaltenen Waren. Hierzu wird dem Kunden vor Abschluss des Bestellvorgangs eine Bestätigungsseite mit den Einzelheiten seiner Bestellung angezeigt. Auf der Bestätigungsseite kann der Kunde seine Eingaben betreffend seines Angebots vor Anklicken des Buttons „ZAHLUNGSPFLICHTIG BESTELLEN“ nochmals überprüfen und korrigieren. Nach Absenden der Bestellung erhält der Kunde ferner eine Bestätigung per E-Mail (Bestellbestätigung), die jedoch noch keine Annahme seines Angebots darstellt.
3.5. Dem Kunden steht es frei auch außerhalb des Onlineshop Waren bei aT zu bestellen. Die Bestellung wird schriftlich erbeten. Auch bei einer Bestellung außerhalb des Onlineshops gelten die vorliegenden AGB.
3.6. aT ist jederzeit dazu berechtigt, eine Bestellung zu prüfen und / oder eine Bestellung ohne Angabe von Gründen und unter Ausschluss jeglicher Haftung abzulehnen. Falls aT eine Bestellung nicht innerhalb von zehn Werktagen schriftlich bestätigt, gilt diese als abgelehnt.
3.7. Der Vertragsschluss erfolgt in dem Zeitpunkt, in dem aT das Angebot des Kunden annimmt. Dies geschieht entweder durch Zusendung der Ware oder durch Versand einer Annahmeerklärung, in der aT ausdrücklich darauf hinweist, dass ein Kaufvertrag zustande kommt. Diese Annahmeerklärung wird nach Wahl von aT per E-Mail, per Brief oder Telefax an den Kunden versandt. Die Annahmeerklärung ist nicht zu verwechseln mit der Bestätigung einer Bestellung des Kunden (siehe Ziffer 3.4). Dies gilt auch dann, wenn der Kunde aufgrund der von ihm gewählten Zahlungsart den Kaufpreis bereits vor Vertragsschluss bezahlt oder zur Zahlung angewiesen hat. Soweit aT in diesem Fall die Bestellung des Kunden ausnahmsweise mangels Warenverfügbarkeit nicht annehmen kann oder der Vertrag aus sonstigen Gründen nicht zustande kommt, wird aT die Vorauszahlung zurückerstatten.
3.8. Der Kaufvertrag kommt zustande mit aT.
3.9. Die Bestellung und die vom Kunden eingegebenen Bestelldaten werden im Rahmen der datenschutzrechtlichen Bestimmungen gespeichert und können bei aT entsprechend angefordert werden. Die Bestelldaten werden im Rahmen der Bestellbestätigung an die vom Kunden angegebene E-Mail-Adresse übermittelt.
4. Bestellvorgang von Dienst- und Werkleistungen
4.1. aT erbringt nach vorheriger schriftlicher Vereinbarung Service-Leistungen an Motorrädern und Fahrzeugteilen sowie weitere Dienst- und Werkleistungen (im Folgenden: Auftragsgegenstand).
4.2. Verträge zwischen aT und dem Kunden hinsichtlich von Dienst- und Werkleistungen kommen nach Übersendung eines schriftlichen Angebots von aT durch schriftliche Annahme des Kunden zustande.
4.3. Erfüllungsort bei Dienst- und Werkleistungen ist, soweit nichts anderes schriftlich vereinbart ist, der Sitz der aT.
4.4. Der Kunde verbringt zum vereinbarten Termin den Auftragsgegenstand auf eigene Kosten und Risiken zum Erfüllungsort. Wünscht der Kunde Abholung oder Zustellung des Auftragsgegenstandes, erfolgen diese auf seine Rechnung und Gefahr. Die Haftung bei Verschulden der aT bleibt unberührt.
4.5. Der Kunde ermächtigt aT ausdrücklich, Tests mit dem Auftragsgegenstand durchzuführen.
4.6. Falls erforderlich, wird der Auftragsgegenstand durch aT im Softwarestand geändert, z.B. bezüglich der Motorelektronik. Soweit technisch möglich, werden in diesem Zusammenhang Fahrzeugdaten temporär verschlüsselt gesichert. Unabhängig davon wird dem Kunden dringend empfohlen, Daten und individuelle Einstellungen im Fahrzeug gemäß Betriebsanleitung zu sichern, um einen Datenverlust zu vermeiden. Durch die Softwareaktualisierung kann es auch zu Modifikationen der Gestaltung von Funktionsausprägungen kommen.
4.7. Ist bei der Auftragserteilung nichts anderes schriftlich vereinbart worden, so gehen ersetzte oder ausgetauschte Teile, gleich ob neuwertig oder gebraucht, in das Eigentum der aT über.
5. Sonderbestimmungen für Straßenzulassung und FIN-bezogene Artikel
5.1 Einzelne Waren von aT sind ausschließlich für den Einsatz im Rennsport auf speziell dafür vorgesehenen Strecken konzipiert und sind auch nur dort einzusetzen. Soweit einzelne Waren von aT für die Benutzung im öffentlichen Straßenverkehr zugelassen sind, wird hierauf von aT explizit hingewiesen.
5.2 aT weist daraufhin, dass ihre Waren für den Einsatz an serienmäßigen Fahrzeugen konzipiert und vorgesehen sind. Soweit sich ein Motorrad in keinem serienmäßigen Zustand mehr befindet, vor allem wenn an der serienmäßigen Ausstattung eines Motorrads Veränderungen vorgenommen wurden, übernimmt aT keinerlei Verantwortung und Haftung, dass ihre Ware mit diesen Veränderungen kompatibel ist und eine Benutzung im öffentlichen Straßenverkehr zugelassen ist und / oder zulassungsfähig ist.
5.3. Die Waren von aT wurden nur dann von aT selbst hergestellt, soweit dies ausdrücklich von aT mitgeteilt wird. aT weist daraufhin, dass aT sich bei Waren von anderen Herstellern auf die Herstellerangaben, insbesondere hinsichtlich einer Straßenzulassung verlassen muss. Bei Waren von anderen Herstellern übernimmt aT daher keine eigene Verantwortung für eine Zulassung im öffentlichen Straßenverkehr.
5.4. FIN-bezogene Artikel sind Produkte für deren Straßenzulassung die Fahrzeugidentifikationsnummer benötigt wird und daher auch angegeben werden muss, um eine Bestellung bei aT durchführen zu können. Hierbei handelt es sich insbesondere um sog. Mofareduzierungen, Drosselgutachten, Leistungsumrüstungen, Reifenfreigaben etc.. FIN-bezogene Artikel werden von aT grundsätzlich auf Kundenwunsch und nach den jeweiligen Kundenspezifikation erstellt. Bei Gutachten gewährt aT insofern eine Gewährleistung, dass die Voraussetzung zur Abnahme durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder eine amtlich anerkannte Sachverständigenorganisation (z.B. TÜV, DEKRA, GTÜ, etc.) erfüllt sind. Die Eintragung erfolgt jedoch anhand der Angaben des Kunden. Für die Korrektheit der Eintragungen ist der Kunde selbst verantwortlich. aT weist daraufhin, dass die Angaben des Kunden seitens aT nicht überprüft werden und auch keine Verantwortung und Haftung von aT für die Korrektheit der Angaben übernommen wird. Der Kunde hat neben dem Liefergegen-stand auch die technische Einbauanleitung zu prüfen. Bei Gutachten sind die Richtigkeit der Fahrzeugidentnummer (FIN) und die Vollständigkeit eventueller Teile (bei Leistungsumrüstungen) anhand der beigefügten Teileliste zu kontrollieren und sofort schriftlich zu reklamieren. Reklamierte Gutachten und deren Einbauteile dürfen vor einer endgültigen Klärung weder in die Fahrzeugpapiere eingetragen noch eingebaut werden.
5.5. Eine Montage der Ware an Fahrzeugen des Kunden erfolgt seitens von aT nicht. Der Einbau der bei aT gekauften Ware hat durch einen zertifizierten Fachbetrieb des Kfz-Handwerks bzw. entsprechend geschulte Fachleute zu erfolgen. aT übernimmt keiner Haftung für den ordnungsgemäßen Einbau durch einen Dritten.
5.6. aT weist daraufhin, dass von aT keine TÜV-Abnahmen und / oder sonstige behördlichen Berechtigungen durchgeführt werden. Ob die Voraussetzungen für eine TÜV-Abnahme an dem jeweiligen Fahrzeug vorliegen, hat jeder Kunde selbst zu prüfen. aT übernimmt keine Kosten im Zusammenhang mit einer TÜV-Abnahme oder eines sonstigen behördlichen Handelns, unabhängig von dem Ergebnis der jeweiligen Prüfung.
6. Preise und Zahlungsmodalitäten
6.1. Es gelten die zum Zeitpunkt der Bestellung im Onlineshop von aT aufgeführten Preise. Die angegebenen Preise verstehen sich als Endverbraucherpreise inklusive der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer. Die im Onlineshop von aT angezeigten Preise enthalten keine Versandkosten, Zollabgaben oder Verkaufssteuern, die im Empfangsland der Ware erhoben werden.
6.2. Soweit nicht anders schriftlich vereinbart ist, sind die Zahlungsansprüche der aT aus dem geschlossenen Vertrag sofort zur Zahlung fällig.
6.3. aT behält sich das Recht vor die im Onlineshop und / oder auf anderen Medien angezeigten Preise der Ware jederzeit abzuändern. Vor allem behält sich aT auch das Recht vor, etwaige Sonderangebote oder Preisnachlässe oder spezielle Händlerkonditionen zu einem beliebigen Zeitpunkt zu ändern, einzuschränken oder zu beenden. Zur Gewährung von speziellen Händlerkonditionen kann aT geeignete Nachweise (z.B. Handwerkerkarte, Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug, etc.) anfordern. Ein Anspruch auf die Gewährung Sonderangebote, Preisnachlässe oder speziellen Händlerkonditionen besteht nicht.
6.4. Preisänderungen nach Vertragsschluss sind zulässig, wenn zwischen Vertragsschluss und dem vereinbarten Liefertermin mehr als vier Monate liegen. Erhöhen sich danach bis zur Fertigstellung der Ware die Lohn- oder Materialkosten oder die marktmäßigen Einstandspreise, so ist aR berechtigt, den Preis angemessen entsprechend den Kostensteigerungen zu erhöhen.
6.5. Die von aT akzeptierten Zahlungsmittel werden zu Beginn des Bestellvorgangs im Onlineshop angegeben. aT behält sich vor, bestimmte Zahlungsarten nicht anzubieten. Der Kunde hat grundsätzlich folgende Zahlungsmöglichkeiten, soweit im Einzelnen nichts anderes vorgesehen ist:
Kreditkarte
Vorkasse
PayPal
Nachnahme
6.6. Im Falle des Kaufs mittels Kreditkarte erfolgt die Belastung des vom Kunden angegebenen Kreditkartenkontos mit Versand der Bestellbestätigung bei aT.
6.7. Wählt der Kunde die Zahlungsart Vorkasse teilt aT ihm in der Annahmeerklärung die Bankverbindung und die Referenznummer von aT mit. Der Rechnungsbetrag ist längstens innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt der Bestellbestätigung auf die dort angegebene Bankverbindung zu überweisen. Bis zum Ablauf von 10 Tagen nach Versand der Bestellbestätigung reserviert aT die bestellten Waren für den Kunden. Der Kunde hat im Verwendungszweck der jeweiligen Banküberweisung die Referenznummer von aT anzugeben, anderenfalls kann eine Zuordnung der Zahlung nicht gewährleistet werden. Nach Gutschrift des Rechnungsbetrages der Bestellung wird diese von aT versandfertig gemacht und an die vom Kunden bezeichnete Lieferadresse verschickt.
6.8 Bei Bezahlung per PayPal wird der Kunde im Bestellprozess auf die Webseite des Online-Anbieters PayPal weitergeleitet. Um den Rechnungsbetrag über PayPal bezahlen zu können, muss der Kunde dort registriert sein bzw. sich erst registrieren, mit seinen Zugangsdaten legitimieren und die Zahlungsanweisung an aT bestätigen. Nach Abgabe der Bestellung im Onlineshop fordert aT PayPal zur Einleitung der Zahlungstransaktion auf. Weitere Hinweise erhält der Kunde beim Bestellvorgang.
6.9. Die Nachnahme erfolgt sofort netto Kasse, d.h. ohne Skontoabzug. Zusätzliche Entgelte der Frachtführer bei Nachnahmesendungen trägt der Kunde.
6.10. Sollte der Kunde über keine der unter Ziffer 6.5. aufgelisteten Zahlungsoptionen verfügen, steht es ihm frei aT zu kontaktieren: info@alphatechnik.de. aT wird versuchen mit dem Kunden eine individuelle Vereinbarung zu treffen. aT bittet um Verständnis, dass nur in Ausnahmefällen andere Zahlungsoptionen, wie z.B. „Kauf auf Rechnung“ und einer „Bar-zahlung bei Selbstabholung“, gewährt werden können - ein Anspruch hierauf besteht nicht.
a. Kauf auf Rechnung
Bei einem Kauf auf Rechnung müssen zudem Rechnungs- und Lieferadresse identisch sein. Bei einer Überweisung hat der Kunde als Verwendungszweck stets die Referenznummer der aT anzugeben. Nur in diesem Fall kann aT die Zahlung eindeutig zuordnen. Der Kunde erhält eine Rechnung, die innerhalb eines von aT bestimmten Zeitraums und ohne Abzug zur Zahlung fällig ist. Wenn der Kunde die Rechnung nicht spätestens bei deren Fälligkeit bezahlt, gerät er auch ohne gesonderte Mahnung in Verzug, es sei denn, die Zahlung unterbleibt infolge eines Umstandes, den er nicht zu vertreten hat.
b. Barzahlung bei Selbstabholung
In Ausnahmefällen besteht die Möglichkeiten einer Barzahlung bei Selbstabholung der Wa-ren am Sitz der aT. Voraussetzung ist, dass die jeweilige Ware vor Ort am Sitz der aT vorrätig ist und der Kunde die Ware vor Mitnahme vollständig bezahlt. aT weist daraufhin, dass sie an ihrem Sitz nicht sämtliche Waren auf Lager hält. aT übernimmt keine Haftung und keine Kosten für die An- und Abreise des Kunden sowie für den Transport der Ware bei einer Selbstabholung.
6.11. Mit der kostenpflichtigen Bestellung erklärt sich der Kunde einverstanden, dass er Rechnungen und Gutschriften ausschließlich in elektronischer Form erhält.
7. Zahlungsverzug, mangelnde Leistungsfähigkeit des Kunden
7.1. Bei Zahlungsverzug des Kunden ist aT berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe (§ 288 BGB) zu berechnen. aT kann im Einzelfall einen höheren Zinssatz verlangen, wenn aT einen höheren Schaden nachweisen kann.
7.2. aT ist berechtigt, bei Verzugseintritt bis zur Leistung aller Zahlungen noch nicht erbrachte Leistungen zurückzubehalten oder einzustellen.
7.3. Falls der Kunde seiner Zahlungspflicht bis spätestens zum Fälligkeitstag nicht nachkommt, darf aT ohne Aufgabe etwaiger weiterer ihr zusehender Rechte und Ansprüche nach ihrer Wahl entweder den Vertrag kündigen oder weitere Lieferungen an den Kunden aussetzen.
7.4. aT behält sich auch vor Mahngebühren zu erheben.
7.5. Wird nach Abschluss des Vertrags erkennbar (z.B. durch Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens), dass der Anspruch von aT auf den Kaufpreis durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Kunden gefährdet wird, so sind wir nach den gesetzlichen Vorschriften zur Leistungsverweigerung und – gegebenenfalls nach Fristsetzung – zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt (§ 321 BGB). Bei Verträgen über die Herstellung unvertretbarer Sachen (Einzelanfertigungen) kann aT den Rücktritt sofort erklären; die gesetzlichen Regelungen über die Entbehrlichkeit der Fristsetzung bleiben unberührt.
8. Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht des Kunden
8.1. Gegen Ansprüche von aT kann der Kunde nur dann aufrechnen, wenn die Gegenforderung des Kunden unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist. Hiervon ausgenommen sind Gegenforderungen des Kunden aus demselben Vertragsverhältnis.
8.2. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde nur geltend machen, soweit der Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht und unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.
9. Lieferung und Lieferzeit
9.1. Die Lieferungen erfolgen in der Regel ab Sitz der Gesellschaft der aT.
9.2. Soweit im Einzelfall nicht abweichend vereinbart, bestimmt aT die angemessene Versandart und das Transportunternehmen nach billigem Ermessen. Eine Abholung der Ware ist nach vorheriger schriftlicher Zustimmung der aT zumeist möglich.
9.3. Die im Onlineshop von aT angezeigten Preise der Waren enthalten keine Versandkosten. Diese werden dem Kunden getrennt in Rechnung gestellt. Der Gesamtpreis aus dem Preis der Ware und Versandkosten wird dem Kunden angezeigt, bevor er dazu aufgefordert werden kann, den Button „ZAHLUNGSPFLICHTIG BESTELLEN“ zu wählen.
9.4. Für Lieferungen an Ziele in einem anderen Land als Deutschland, insbesondere solche außerhalb der Europäischen Union, können gegebenenfalls zusätzliche Zollkosten für den Kunden anfallen. Die im Onlineshop von aT angezeigten Preise enthalten keine Zollabgaben oder Verkaufssteuern, die im Empfangsland der Ware erhoben werden. Soweit der Kunde den Versand der bestellten Ware in anderes Land als Deutschland, vor allem in ein solches außerhalb der Europäischen Union, wünscht ist der Kunde für die Zollabfertigung verantwortlich, ebenso wie für sonstige Abgaben und Steuern, die hiermit im Zusammenhang stehen. Sofern sich der Kunde nicht selbst um die Beförderung der Ware durch einen Beförderer kümmert, bleibt aT zulasten des Kunden lediglich für die Ausfuhrerklärung verantwortlich, soweit eine solche im Einzelfall erforderlich ist. aT übernimmt keine Verantwortung für eine erfolgreiche Zollabfertigung und trägt auch keine diesbezüglichen Kosten, soweit im Einzelfall nichts abweichendes schriftlich vereinbart wurde.
9.5. Kosten für Verpackung sind bei Warenlieferungen in den Versandkosten enthalten. Soweit auf der Homepage von aT (alphatechnik.de) Versandkosten aufgelistet sind, sind diese Angaben unverbindlich. Die tatsächlichen Versandkosten können im Einzelfall abweichend sein.
9.6. Eine Entsorgung der Verpackung nach erfolgter Lieferung einer Ware erfolgt auf Kosten des Kunden. Soweit am Lieferort Vorschriften zur Entsorgung von bestimmten Materialien bestehen, hat der Kunde diese zu beachten. aT übernimmt keine Haftung für die korrekte Entsorgung seitens des Kunden.
9.7. Sollte aus technischen oder logistischen Gründen, beispielsweise in dem Fall, in dem eine Bestellung Artikel enthält, die getrennt verpackt oder unterschiedlich befördert werden müssen, eine separate Versendung erforderlich sein, behält sich aT eine solche auf Kosten des Kunden vor.
9.8. aT ist bestrebt, alle eingehenden Aufträge zeitnah zu bearbeiten und zu versenden. Angaben über Liefertermine sind unverbindlich und vorbehaltlich unvorhergesehener Umstände und Hindernisse, unabhängig davon, ob diese bei aT, bei einem beauftragten Dienstleister und / oder Zulieferer eintreten, insbesondere bei höherer Gewalt, staatliche Maßnahmen vor allem nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) oder einer vergleichbaren, auch ausländischen gesetzlichen Regelung, Nichterteilung behördlicher Genehmigungen, Arbeitskämpfe jeder Art, Sabotage, Rohstoffmangel, unverschuldete verspätete Materialanlieferungen. Derartige Ereignisse verlängern den Liefer- bzw. Leistungstermin entsprechend und zwar auch dann, wenn sie während eines bereits eingetretenen Verzuges von aT auftreten. Verlängert wird auch eine in diesem Falle eventuell vom Kunden gesetzte Nachfrist um die Dauer des unvorhergesehenen Ereignisses. aT hat bei solchen Ereignissen keinen Schadensersatz zu leisten, insbesondere besteht auch keine Verpflichtung der aT zur Stellung eines Ersatzfahrzeuges oder zur Erstattung von Kosten für die tatsächliche Inanspruchnahme eines Mietfahrzeuges. aT ist jedoch verpflichtet, den Kunden über die Verzögerungen zu unterrichten, soweit dies möglich und zumutbar ist.
9.9. Sofern im Einzelfall vereinbarte Lieferfristen aus Gründen, die aT nicht zu vertreten hat, von aT nicht eingehalten werden können (Nichtverfügbarkeit der Leistung), wird aT den Käufer hierüber unverzüglich informieren und gleichzeitig die voraussichtliche, neue Lieferfrist mitteilen. Ist die Ware auch innerhalb der neuen Lieferfrist nicht verfügbar, ist aT berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten; eine bereits erbrachte Gegenleistung des Kunden wird aT unverzüglich erstatten. Als Fall der Nichtverfügbarkeit der Leistung in diesem Sinne gilt insbesondere die nicht rechtzeitige Selbstbelieferung durch einen Zulieferer der aT, wenn weder aT noch deren Zulieferer ein Verschulden trifft.
9.10. Bei besonderen Versandwünschen (z.B. Overnight, Expresszustellung, etc.) werden diese nach Möglichkeit gegen Aufpreis erfüllt. Ein Anspruch des Kunden auf eine spezielle Versandart im Einzelfall besteht indes nicht.
9.11. Die Lieferung erfolgt an die vom Kunden angegebene Lieferadresse. Lieferungen werden nur an volljährige Personen ausgeführt. Der Kunde bestätigt, dass jede in der Lieferadresse genannte Person zur Entgegennahme der Sendung befugt ist.
9.12. Kommt der Kunde in Annahmeverzug, unterlässt er eine Mitwirkungshandlung oder verzögert sich die Lieferung von aT aus anderen, vom Kunden zu vertretenden Gründen, so ist aT berechtigt, Ersatz des hieraus entstehenden Schadens einschließlich Mehraufwendungen (z.B. Lagerkosten) zu verlangen. Hierfür berechnet aT eine pauschale Entschädigung pro Kalenderwoche in Höhe von 0,5 % des geschuldeten Netto-Entgeltes der bestellten Ware, beginnend mit Ende der Lieferfrist bzw. - mangels einer Lieferfrist - mit der Mitteilung der Versandbereitschaft der Ware. Die Pauschale beträgt maximal insgesamt 5 % des geschuldeten Netto-Entgeltes der bestellten Ware bzw. 10 % für den Fall der endgültigen Nichtabnahme. Der Nachweis eines höheren Schadens und die sonstigen vertraglichen und gesetzlichen Ansprüche von aT (insbesondere Ersatz von Mehraufwendungen, angemessene Entschädigung, Kündigung) bleiben unberührt; die Pauschale ist aber auf weitergehende Schadensersatzansprüche anzurechnen. Dem Kunden bleibt der Nachweis gestattet, dass aT überhaupt kein oder nur ein wesentlich geringerer Schaden als vorstehende Pauschale entstanden ist.
9.13. Wenn es aT nicht gelingt, mit dem Kunden in Verbindung zu treten, um den Liefertermin abzustimmen, darf aT dem Kunden eine angemessene Frist einräumen, innerhalb derer ein Zustellversuch unternommen wird. Falls der Kunde die Lieferung innerhalb dieser Frist nicht entgegennimmt, kann aT auch vom Kaufvertrag zurücktreten und dem Kunden alle Kosten der Lieferung sowie sonstige entstandenen Schäden in Rechnung stellen.
9.14. Für den Fall, dass zwischen aT und dem Kunden eine Lieferzeit vereinbart wurde, bestimmt sich der Eintritt eines Lieferverzuges nach den gesetzlichen Vorschriften. In jedem Fall ist aber eine schriftliche Mahnung durch den Kunden erforderlich.
9.15. Die Rechte des Kunden gemäß Ziff. 15 dieser AGB und die gesetzlichen Rechte von aT, insbesondere bei einem Ausschluss der Leistungspflicht (z.B. aufgrund Unmöglichkeit oder Unzumutbarkeit der Leistung und / oder Nacherfüllung), bleiben von obigen Regelungen in Ziffer 9 unberührt.
10. Gefahrübergang
10.1. Die Lieferung erfolgten in der Regel ab Sitz von aT (vgl. Ziff. 9.1), wo auch der Erfüllungsort für die Lieferung und eine etwaige Nacherfüllung ist. Auf Verlangen und Kosten des Kunden wird die Ware an einen anderen Bestimmungsort versandt (Versendungskauf).
10.2. Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht spätestens mit der Übergabe auf den Kunden über. Beim Versendungskauf geht jedoch die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware sowie die Verzögerungsgefahr bereits mit Auslieferung der Ware an den Spediteur, den Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person über. Soweit ausnahmsweise eine Abnahme schriftlich vereinbart ist, ist diese für den Gefahrübergang maßgebend. Auch im Übrigen gelten für eine vereinbarte Abnahme die gesetzlichen Vorschriften des Werkvertragsrechts entsprechend. Der Übergabe bzw. Abnahme steht es gleich, wenn der Käufer im Verzug der Annahme ist.
11. Eigentumsvorbehalt
11.1. Die gelieferte Ware bleibt so lange Eigentum von aT, bis der Kunde alle ausstehenden Beträge in voller Höhe an aT gezahlt hat. Dies schließt auch die Zahlung aus früheren oder späteren Lieferungen oder Teillieferungen mit ein. Der Kunde darf die Ware nicht mit Rechten Dritter belasten, bevor sie nicht in sein Eigentum übergegangen sind. Im Falle gleichwohl erfolgter oder drohender Pfändungen, Beschlagnahme oder einer sonstigen Belastung hat der Kunde aT unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen.
11.2. Vorbehaltlich einer abweichenden schriftlichen Vereinbarung im Einzelfall ist der Verkauf und/oder Einbau im Rahmen des ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebes des Kunden bereits vor vollständiger Zahlung nicht gestattet. Für diesen Ausnahmefall tritt der Kunde die Forderung gegen seinen Abnehmer bzw. das Eigentum an der neuen Sache bis zur Höhe des Rechnungsbetrages (einschließlich Mehrwertsteuer) an aT ab. Diese Abtretung gilt unabhängig davon, ob die Ware ohne oder nach Bearbeitung weiterverkauft worden ist. aT nimmt die Abtretung an. Der Kunde bleibt zur Einziehung der Forderung auch nach der Abtretung ermächtigt. Die Befugnis der aT, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt davon unberührt. aT wird jedoch die Forderung nicht einziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug ist und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt.
11.3. Nach etwaigem Rücktritt vom Vertrag hat aT das Recht, die Ware herauszuverlangen, anderweitig zu veräußern oder sonst wie darüber zu verfügen.
12. Entgegen- bzw. Abnahme
12.1. Der Kunde ist verpflichtet, die Ware entgegenzunehmen bzw. bei nicht vereinbartem Versand den Auftragsgegenstand innerhalb 1 Woche ab Zugang der Fertigstellungsanzeige und Aushändigung bzw. Übersendung der Rechnung die Ware abzuholen. Im Falle der Nichtabnahme des Auftragsgegenstands kann aT von ihren gesetzlichen und vertraglichen Rechten Gebrauch machen. Bei Leistungen, die von aT innerhalb eines Arbeitstages ausgeführt werden, verkürzt sich die vorgenannte Frist auf 2 Arbeitstage.
12.2. Bei Abnahmeverzug kann aT die ortsübliche Standgebühr berechnen. Kosten und Gefahren der Aufbewahrung gehen zu Lasten des Kunden.
13. Untersuchungs- und Rügepflichten
13.1. Werden Waren mit offensichtlichen Transportschäden zugestellt, hat der Kunde solche Fehler umgehend beim Zusteller und Frachtführer zu reklamieren und unverzüglich der aT schriftlich anzuzeigen.
13.2. Die Sendung ist vom Kunden sofort nach Eingang auf Vollständigkeit und Unversehrtheit zu überprüfen. Beschädigungen müssen sofort vom Zusteller bestätigt werden. Mängel sind zudem innerhalb von 5 Arbeitstagen unter Angabe des Mangels schriftlich aT anzuzeigen. Versteckte Mängel, die im Rahmen einer ordnungsgemäßen Untersuchung nicht feststellbar sind, müssen innerhalb von 5 Kalendertagen nach ihrer Entdeckung schriftlich aT angezeigt werden, in jedem Fall vor Verkauf, Einbau und / oder die Bearbeitung der Ware.
13.3. Angelieferte Waren sind, auch wenn sie unwesentliche Mängel aufweisen, vom Kunden unbeschadet anderweitiger Rechte und Pflichten entgegenzunehmen.
14. Mängelhaftung
14.1. Gewährleistungsrechte des Kunden setzen voraus, dass dieser seinen Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten vertragsgemäß nachgekommen ist (vgl. Ziffer 13.2). Ist der Kunde Kaufmann im Sinne des HGB gilt für ihn ergänzend § 377 HGB.
14.2. Etwaige geringfügige optische Abweichungen und / oder sonstige Schwankungen bei Waren gegenüber der Darstellung im Onlineshop oder sonstigen Medien sind möglicherweise auf unterschiedliche Bildaufnahmen, Anzeigetechnologien oder sonstige technische Gründe zurückzuführen. aT haftet nicht für diese Schwankungen und Abweichungen.
14.3. Soweit es sich bei der Ware um Rennsportteile, leistungsoptimierende Tuningteile und -zubehör handelt, welche zur Erzielung von Höchstgeschwindigkeiten dienen bzw. im Rennsport eingesetzt werden, ist eine Mängelhaftung ausgeschlossen.
14.4. Sollte eine sonstige bei aT gekaufte Ware einen Mangel aufweisen, der bereits zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs vorlag, so leistet aT - vorbehaltlich fristgerechter Mängelrüge - Nacherfüllung nach ihrer Wahl durch Ersatzlieferung, Reparatur oder Ersatz der zur Mängelbeseitigung erforderlichen Aufwendungen. Das Recht von aT, die Nacherfüllung unter den gesetzlichen Voraussetzungen zu verweigern, bleibt unberührt.
14.5. Soweit von aT eine Nacherfüllung geschuldet ist, hat der Kunde aT die zur Nacherfüllung erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben, insbesondere die beanstandete Ware zu Prüfzwecken zu übergeben. Im Falle einer Ersatzlieferung hat der Kunde aT die mangelhafte Ware auf Verlangen von aT nach den gesetzlichen Vorschriften zurückzugeben; einen Rückgabeanspruch hat der Kunde jedoch nicht. Die Nacherfüllung beinhaltet weder den Ausbau, die Entfernung oder Deinstallation einer mangelhaften Ware noch den Einbau, die Anbringung oder die Installation einer mangelfreien Ware, wenn aT ursprünglich nicht zu diesen Leistungen verpflichtet war.
14.6. aT ist berechtigt, Dritte mit der Nacherfüllung der Mängel zu beauftragen.
14.7. Als ausreichende Mangelbehebung gilt, wenn dadurch eine vertragsgemäße Nutzung des Liefergegenstandes ermöglicht wird.
14.8. Voraussetzung für die Geltendmachung von Mängelansprüchen gegenüber aT ist der ordnungsgemäße Einbau der von aT gekauften Ware durch einen zertifizierten Fachbetrieb des Kfz-Handwerks bzw. entsprechend geschulte Fachleute und bei eintragungspflichtigen Teilen, die Begutachtung durch eine anerkannte Sachverständigen-Organisation (z.B. TÜV, DEKRA, GTÜ, etc.) mit Bestätigung auf dem Teilegutachten oder Eintragung in die Fahrzeugpapiere.
14.9. Die Mängelhaftung erstreckt sich auf alle nachgewiesenen oder anerkannten Herstellungs- und Materialfehler, jedoch nur insoweit als sie im bestimmungsgemäßen Gebrauch auftreten. aT haftet indes nicht für Schäden, die aus falschem Umgang einschließlich Pflege- und Wartungsprodukten entstehen.
14.10. Die aT trägt keine Haftung für Mängel an Waren, die:
- von einer anderen Quelle als dem Onlineshop der aT stammen und / oder auch nicht von aT versandt und /oder übergeben wurden,
- durch falsche oder nicht sachgemäße Handhabung oder Fahrlässigkeit im Sinne von § 276 Absatz 2 BGB beschädigt wurden (z. B. durch Kontakt mit Chemikalien, ätzenden Substanzen, offenem Feuer, starker Hitze oder spitzen Objekten).
14.11. Die Ware von aT ist auf den originalen, serienmäßigen Rüstzustand der Fahrzeuge angepasst. Der Verwendungsbereich der Ware von aT bezieht sich nicht auf eine optionale Sonderausstattung der Fahrzeughersteller und / oder Zubehör von Drittanbietern. Sollte sich die von aT angebotene Ware nicht mit technisch veränderten Fahrzeugen kombinieren lassen, so liegt auch kein Sachmangel an der angebotenen Ware vor. aT übernimmt keine Haftung für den Einbau und die Verwendung der Ware an Fahrzeugen, die sich in keinem serienmäßigen Rüstzustand befinden.
14.12. Die Nutzungsdauer jeder Ware von aT hängt vom jeweiligen Benutzer, den Nutzungsbedingungen und dem individuellen Verschleißmuster jedes Einzelnen ab. Wenn die Ware der aT durch normalen Verschleiß bis zur Untauglichkeit abgenutzt wurden oder die gebrauchstypische Nutzungsdauer eines Produkts überschritten wurde, besteht kein Anspruch auf Austausch oder sonstigen Ersatz.
14.13 Bei Waren mit digitalen Elementen oder sonstigen digitalen Inhalten schuldet aT eine Bereitstellung und gegebenenfalls eine Aktualisierung der digitalen Inhalte nur, soweit dies ausdrücklich vereinbart wurde. Für öffentliche Äußerungen eines Dritten bezüglich digitaler Inhalte übernimmt aT insoweit keine Haftung.
15. Haftung
15.1. Der Einbau und die Einstellung von sicherheitsrelevanten Fahrzeugumfängen und -teilen, wie insbesondere den Bremskomponenten, darf lediglich durch eine zertifizierte Fachbetrieb des Kfz-Handwerks bzw. entsprechend geschultes Personal vorgenommen werden. Bei unkorrekter Montage, fehlender oder falscher ergonomischer Anpassung oder fehlerhafter Bedienung (speziell des Bremshebels und falls vorhanden des Fernverstell-Mechanismus) kann es zu einer eingeschränkten Freigängigkeit des Bremshebels kommen, was zu einer reduzierten Bremsleistung führt. Um eine vollumfängliche Freigängigkeit und einen ausreichenden Hebelweg des Bremshebels sicherzustellen, muss vor Fahrtantritt (und ggf. während des Betriebes) die Positionierung und Einstellung geprüft werden. Faktoren wie der Verschleiß der Bremsbeläge oder die thermische Belastung während der Fahrt (und damit „Druckpunktwanderung“) müssen dabei mit einkalkuliert werden. Je nach Kombination der verbauten Komponenten und externen Einflüsse können Bauteilkollisionen entstehen, welche im Extremfall zu einer reduzierten Bremsleistung führen können. aT haftet hierfür nicht. Um Problemen vorzubeugen, bietet aT verschiedene Produkte und Ausführungen an. Bei Bedarf wenden Sie sich bitte per E-Mail an: info@alphatechnik.de.
15.2 aT haftet für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung der aT, eines gesetzlichen Vertreters der aT oder eines Erfüllungsgehilfen der aT beruhen. Dies gilt im Umfang der gesetzlichen Verpflichtung von aT zu einer solchen Haftung wegen der verkauften Ware bzw. der erbrachten Dienstleistung, also nicht für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit, die der Kunde aufgrund der sporttypischen Verwendung der Ware erleidet (siehe auch Ziffer 15.8).
15.3. Bei den übrigen Haftungsansprüchen haftet aT unbeschränkt nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit eines gesetzlichen Vertreters und Erfüllungsgehilfen.
15.4. Für leichte Fahrlässigkeit haftet aT nur, sofern eine Pflicht verletzt wird, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszweckes von besonderer Bedeutung ist (Kardinalpflicht). Bei der leichtfahrlässigen Verletzung einer Kardinalpflicht ist die Haftung beschränkt auf das Fünffache des vom Kunden geschuldeten Netto-Entgeltes der bestellten Ware sowie auf solche Schäden, mit deren Entstehung im Rahmen der Vertragserfüllung typischerweise gerechnet werden muss.
15.5. Jegliche Haftung ist beschränkt auf den Ersatz von unmittelbaren Schäden. Eine Haftung für mittelbare Personen-, Sach- oder Vermögensschäden, insbesondere auf Gewinnentgang, Betriebsstillstand und Produktionsausfall sowie für sonstige Folgeschäden ist, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.
15.6. Die Beschränkungen der vorstehenden Bestimmungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen der aT, wenn Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden.
15.7. aT weist daraufhin, dass Motorradfahren besonderen Gefahren und Risiken für Leib und Leben sowie auch die Unversehrtheit des eingesetzten Motorrads birgt und sich der jeweilige Fahrer bewusst in eine Situation drohender Eigengefährdung begibt. Bei einem Einsatz eines Motorrads ist der jeweilige Fahrer stets selbst verantwortlich für die eigene Gesundheit und körperliche Unversehrtheit sowie auch die Unversehrtheit des eingesetzten Motorrads. Der Fahrer hat vor jedem Fahrtantritt das Motorrad, d.h. sämtliche Bestandteile ei-genverantwortlich auf seine Funktionsfähigkeit und Einstellungen zu überprüfen. aT über-nimmt keine Haftung für die Risiken und Gefahren, welche mit dem Motorradfahren an sich sowie insbesondere dem Rennsport und vor allem mit der Erzielung von einer möglichst hohen Geschwindigkeit und / oder von Bestzeiten einhergehen.
15.8. Wegen einer Pflichtverletzung, die nicht in einem Mangel besteht, kann der Kunde nur zurücktreten oder kündigen, wenn aT die Pflichtverletzung zu vertreten haben. Ein freies Kündigungsrecht des Käufers (insbesondere gem. §§ 650, 648 BGB) wird ausgeschlossen. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Voraussetzungen und Rechtsfolgen.
15.10. Ist der Kunde nicht selbst Fahrer, ist er verpflichtet, Fahrer auf diese Haftungsbeschränkung möglichst schriftlich hinzuweisen.
16. Verjährung
16.1. Mängelansprüche des Kunden verjähren in zwölf Monaten nach erfolgter Ablieferung der bei aT gekauften Ware, soweit nicht im Einzelfall etwas anderes schriftlich vereinbart wird.
16.2. Ansprüche des Kunden wegen Mängeln am Auftragsgegenstand (vgl. Ziff. 4) verjähren in zwölf Monaten ab Erbringung der Leistung und dessen Abnahme, soweit nicht im Einzelfall etwas anderes schriftlich vereinbart wird.
16.3. Die vorstehenden Regelungen der Ziffer 16 gelten nicht für Schäden, die auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Verletzung von Pflichten der aT, ihres gesetzlichen Vertreters oder ihres Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, oder für Ansprüche aufgrund arglistigen Verschweigens eines Mangels oder Fehlens einer Beschaffenheit, für die aT eine Garantie übernommen hat oder für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz. Hier verbleibt es bei der gesetzlichen Regelung.
17. Urheber- und andere Schutzrechte
Sämtliche Inhalte der Website www.alphatechnik.de, einschließlich Texte, Bilder, graphischen Darstellungen, Audio- und Videodateien sind - soweit dies nicht ausdrücklich anders vermerkt ist - Eigentum von aT. Diese urheberrechtlich geschützten Inhalte dürfen ohne Einwilligung lediglich für private, d.h. nicht öffentliche oder gewerbliche Zwecke genutzt werden. Downloads, Vervielfältigungen, Veränderungen, Übersetzungen und / oder sonstige Bearbeitungen der Inhalte bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung seitens der aT. Die ungenehmigte und / oder missbräuchliche Verwendung sämtlicher eingetragener Marken und Logos der aT ist untersagt. aT weist darauf hin, dass eine Verletzung der Urheber- oder sonstigen Schutzrechte zivil- und/oder strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen kann.
18. Batterien und sonstige entsorgungspflichte Bauteile
aT weist daraufhin, dass die im Einzelfall eventuell mitverbauten und / oder mitgelieferten Batterien, Öle, sonstige Schmierstoffe sowie sonstige Bauteile, welche einer speziellen Entsorgungspflicht unterlegen, nach den Vorschriften des jeweiligen Ortes der Entsorgung einzuhaltenden sind.
19. Schlussbestimmungen
19.1. Auf die Verträge von aT wird nur das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (United Nations Convention on Contracts for the International Sale of Goods, CISG) angewandt.
19.2. Kunden mit gewöhnlichem Aufenthalt in einem Staat, der weder der Europäischen Union (EU) noch dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) angehört, können nur dann Käufer sein, wenn sie den Vertrag in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit abschließen. Mit Zustimmung zu diesen AGB bestätigen diese Kunden den Vertragsschluss zum Zwecke ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit.
19.3. Die Vertragssprache ist deutsch.
19.4. Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird bei Personenbezeichnungen und personenbezogenen Hauptwörtern in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen die männliche Form verwendet. Entsprechende Begriffe gelten im Sinne der Gleichbehandlung grundsätzlich für alle Geschlechter. Die verkürzte Sprachform beinhaltet keine Wertung. Überschriften über den einzelnen Ziffern dieser AGB haben keinen eigenen Regelungsgehalt und dienen nur der Übersichtlichkeit.
19.5. Schriftform bedeutet im Rahmen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen per Brief, per Fax oder in Textform (§ 126 b BGB).
19.6. Änderungen, Nebenabreden oder Ergänzungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Genügen sie dieser nicht, so sind sie nichtig. Dies gilt auch für Änderungen dieser Schriftformklausel.
19.7. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen unwirksam, nichtig oder undurchführbar (unwirksame Bestimmung) sein, lässt dies die übrigen vertraglichen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt diejenige rechtswirksame Regelung als gewollt und vereinbart, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung und des ganzen Vertrages sowie Treu und Glauben mit Rücksicht auf die Verkehrssitte am nächsten kommt. Dies gilt entsprechend im Fall des Vorliegens einer Vertragslücke.
19.8. Erfüllungsort ist der Sitz der aT. Soweit gesetzlich zulässig, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag das für den Sitz der aT zuständige Gericht.
Stephanskirchen, [24.02.2023]
Alpha Technik GmbH & Co. KG